Stell dir vor, du hättest ein Haus im Grünen – ohne eigenes Grundstück und ohne teure Baufinanzierung. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Tatsächlich brauchst du weder viel Geld noch viel Platz für den Traum vom Eigenheim. Durch die Tiny-House-Bewegung haben sich in Deutschland ganz neue Möglichkeiten eröffnet.
Allerdings heißt „möglich“ nicht immer „einfach“. Wer in einem Tiny House dauerhaft wohnen möchte, braucht dafür einen zulässigen Stellplatz. Das kann ein Grundstück, eine Siedlung oder auch ein Campingplatz sein. Aber Vorsicht: Nicht immer sind Tiny Houses auf dem Campingplatz erlaubt. Worauf (zukünftige) Dauercamper*innen insbesondere achten sollten, erfährst du hier.
Inhaltsverzeichnis
1. Wann ein Campingplatz für Tiny Houses sinnvoll ist
2. Vorteile mit Tiny House auf dem Campingplatz
3. Vorschriften für Tiny Houses auf Campingplätzen
3.1. Campingplatz als Wohnsitz? Aktuelle Regelungen
Bürokratisch gesehen verhält es sich mit Mini-Häusern genau wie mit gewöhnlichen Einfamilienhäusern: Ohne Baugenehmigung läuft nichts. Das kann Tiny-House-Besitzer*innen schnell zum Verhängnis werden. Denn je kleiner das Gebäude, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht zum Bebauungsplan (kurz B-Plan) passt. Jede Gemeinde gibt für einzelne Wohngebiete einen bestimmten B-Plan vor. Darin steht beispielsweise:
Viele Mikro-Häuser fallen allein wegen ihrer Größe aus dem Raster und können deshalb auf gewöhnlichen Grundstücken nicht abgestellt werden. Zudem gibt es in Deutschland kaum Bauplätze unter 400 m². Ein eigenes Grundstück kommt also nur dann infrage, wenn du finanziell entsprechend gut aufgestellt bist. Du hast keine größeren Ersparnisse und willst kein hohes Darlehen aufnehmen? Dann empfiehlt es sich, nach einem Campingplatz mit Tiny Houses Ausschau zu halten. Solange du alle gültigen Vorschriften kennst, kannst du dir auf diesem Weg eine Menge Geld und Ärger sparen.
Bevor der Wunschtraum zur Wirklichkeit wird, musst du dich natürlich mit der Rechtslage auseinandersetzen. Unabhängig vom Bebauungsplan gibt es so einige Stolperfallen, die Tiny-House-Besitzer*innen schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Für Dauercamper*innen ist die Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (CWVO) ein wichtiger Ausgangspunkt. Die entscheidenden Abschnitte lauten wie folgt:
(3) Wohnwagen sind Falt- und Klappanhänger, Wohnanhänger wie Caravans sowie motorisierte Wohnfahrzeuge wie Wohnmobile. Sie müssen jederzeit ortsveränderlich und so beschaffen sein, dass sie zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können. Als Wohnwagen gelten auch jederzeit ortsveränderliche Wohnanhänger, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können und eine Grundfläche von nicht mehr als 40 m2 sowie eine Gesamthöhe von höchstens 3,50 m haben (Mobilheime).
(6) Campinghäuser sind nicht ortsveränderlich aufgestellte oder errichtete bauliche Anlagen mit einer Grundfläche von nicht mehr als 50 m2 und einer Gesamthöhe von höchstens 3,50 m; […] Als Campinghäuser gelten auch nicht jederzeit ortsveränderliche Wohnwagen, Wohnanhänger, Wohnmobile und Mobilheime.
Rechtlich gibt es also zwei Möglichkeiten, ein Tiny House auf dem Campingplatz einzustufen – als Wohnwagen oder als Mobilheim. Das beeinflusst wiederum, wie groß dein Haus sein darf:
Rechtliche Bezeichnung | Eigenschaft | Grundfläche |
Wohnwagen | jederzeit ortsveränderlich | max. 40 m2 |
Mobilheim | nicht jederzeit ortsveränderlich | max. 50 m2 |
In jedem Fall schreibt die CWVO eine Gesamthöhe von höchstens 3,5 m vor. Manche Betreiber*innen erlauben aber auch bis zu 4 m hohe Tiny Houses auf ihrem Campingplatz. Es lohnt sich also, lieber zweimal nachzufragen!
Last but not least stellt vor allem die Anmeldung des Wohnsitzes eine Herausforderung dar. Grundsätzlich erkennt das Bundesmeldegesetz zwar auch mobile Eigenheime als Wohnung an. So heißt es in § 20 BMG:
„Wohnwagen […] sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.“
Willst du deinen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden, wird die Sache aber schon etwas komplizierter:
Theoretisch darfst du also einen Erst- oder Zweitwohnsitz im Tiny House auf dem Campingplatz anmelden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass du dort dauerhaft wohnen darfst! Dauercamping ist nach wie vor eine rechtliche Grauzone, wobei die Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren. In welchem Umfang du deinen Stellplatz nutzen kannst, lässt sich pauschal deshalb schwer beantworten. Im Einzelfall liegt die Entscheidung immer bei der Gemeinde und den jeweiligen Pächter*innen.